Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz - TOP Ö 3: Satzung zur 24. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Koblenz vom 05. Juli 1974 Delegation der Befugnis des Stadtrates zur Übertragung von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das folgende Haushaltsjahr auf den Oberbürgermeister, § 17 Abs. 5 Gem HVO