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Bürgerinformationssystem der Stadt Koblenz - Anhebung des Vergnügungsteuersatzes bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis von 12 auf 18 %
Informationen
Beratungen
Betreff
Anhebung des Vergnügungsteuersatzes bei Geldspielgeräten nach dem Einspielergebnis von 12 auf 18 %
Vorlage
BV/0075/2015/1
Art
yy_Beschlussvorlage_bis072017
Referenzvorlage
BV/0075/2015
3 Dokumente
Beschlussvorlage
Anlage 1 - Übersicht Steuersätze Städte RLP
BV 0075 2015 Anlage 2